Als Kunde sollten Sie folgendes wissen und beachten:
Lebensmittel können von uns ausschließlich an hilfsbedürftige Menschen weitergeben werden.
Die Tafel Rhein-Hunsrück e.V. haftet nicht für die ausgegebenen Lebensmittel. Alle Waren werden zwar nach bestem Wissen und nach Stückprüfung an Sie weitergegeben. Dennoch muss die Verwertbarkeit der Waren in jedem Einzelfall von Ihnen selbst geprüft werden!
Sie können gegen einen geringen Kostenbeitrag bei uns einkaufen, wenn Sie:
- ALG II-Empfänger,
- Empfänger von Grundsicherung und Asylbeihilfe,
- Empfänger geringer Rente, oder
- Gering-Verdienender sind.
Um uns Ihre Berechtigung nachzuweisen, kommen Sie während der normalen Ausgabezeiten zu der für Sie nächstgelegenen Ausgabestelle.
Bitte bringen Sie uns dazu folgende Unterlagen mit:
- Ihren gültigen Personalausweis bzw. Pass
- Ihre Nachweise über alle Nettoeinkünfte
(z.B. Lohnabrechnung, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld-, Rentenbescheid, Kindergeldnachweise bzw. Meldebescheinigung) Ihrer Haushaltsgemeinschaft, und - wie viele Personen Ihrem Haushalt angehören.
Sie erhalten dann von uns eine Bonuskarte als Einkaufsausweis.
Natürlich behandeln wir Ihre Angaben streng vertraulich.